ARBEITSSICHERHEIT

Unsere Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist darauf gerichtet, Unternehmen in allen sicherheitstechnischer Fragen zu beraten und gemeinsam mit Ihnen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

Wir betreuen Unternehmen aus folgenden Bereichen:

 

Möbelindustrie

Druckereien

Kunststoffverarbeitung

Automobilzulieferer

Prototypenbau

Alten– und Pflegeheime

Logistikunternehmen

Großhandelsunternehmen

Feinmechanik / Getriebebau

Bauindustrie

 

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz § 6 ausführlich beschrieben (Unfallverhütungsvorschrift „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2, Anhang 5).

 

Zum besseren Verständnis, einige Beispiele zu Aufgaben und Tätigkeiten:

 

Allgemeine Aufgaben

 

- Beratung des Unternehmers

- Beratung beim Kauf neuer und gebrauchter Maschinen und Anlagen

- Beratung zur Gestaltung der Arbeitsplätze

- Beratung bei der Auswahl von Körperschutzmitteln

- Beratung des Betriebsrates

- Beratung der Kolleginnen / Kollegen

- Beratung im sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz

- Beratung über das richtige Verhalten am Arbeitsplatz

- Beratung über das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen

- Vorbereitung der Arbeitschutzausschusssitzungen

- Organisationsarbeiten im Zusammenhang mit der Ersten Hilfe Überprüfungen

- Betriebsbegehungen

- Kontrolle von Betriebseinrichtungen

- Kontrolle der Prüfbücher überwachungsbedürftiger Anlagen wie

- Druckbehälter

- Krananlagen

- Aufzugsanlagen

- Hebebühnen

- Flurförderzeuge

- Kontrolle der Verkehrswege

- Kontrolle der Fluchtwege / Notausgänge

- Kontrolle von Schutzeinrichtungen an Maschinen

- Kontrolle persönlicher Schutzausrüstungen

- Kontrolle von Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandkästen, Augenspülflaschen, etc.)

 

 

 

 

Maschinen und Anlagen

 

- Überprüfung und Abnahme neuer Maschinen und Anlagen

- Überprüfung gebraucht gekaufter oder umgebauter Maschinen und Anlagen

- Festlegung von Schutzmaßnahmen

- Bei Eigenbaumaschinen: Beratung bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung

   und der Technischen Dokumentation Brandschutz

- Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen

- Feuerlöscherprüfungen organisieren und überwachen

- Anzahl und Anbringung der Feuerlöscher überprüfen

- Überprüfung des baulichen Brandschutzes (Brandabschlüsse, Brandschutztüren...)

- Überprüfung von Rauch- und Brandmeldeeinrichtungen

- Kontrolle der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

- Festlegen von Maßnahmen zum Ausstellen eines Erlaubnisscheins für

  Schweißarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen

- Organisation und Unterstützung bei der Unterweisung

 

Ausarbeitungen

 

- Gefährdungs- und Belastungsanalysen nach § 6 Arbeitsschutzgesetz

- Ausarbeitung von Unterlagen für Unterweisungen

- nach Gefahrstoffverordnung

- für Fahrer von Flurförderzeugen

- für die allgemeinen Arbeitsplatzunterweisungen

- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen

- für Gefahrstoffe

- für das Führen von Flurförderzeugen

- für gefährliche und / oder besondere Arbeiten (z.B. Arbeiten in engen Behältern)

- Ausarbeitung von Unterlagen für Fremdfirmen, die auf dem Firmengelände arbeiten

 

Auswertungen

 

- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen

- Unfallstatistik

- Auswertung besonderer Vorkommnisse (Beinaheunfälle, Unfälle ohne 

  Personenschaden)

- Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorschlagen

 

Kontakte zu anderen Stellen

 

- Kontakte zur Berufsgenossenschaft

- Kontakte zu den Ämtern der Arbeitsschutzverwaltung

- Kontakte zum Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt

- Kontakte zur Feuerwehr

- Kontakte zu den Ämtern für Umweltschutz, Untere Wasserbehörde

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